Promotion

Promotion

Während der Masterarbeit lernen Studierende ein umfangreiches wissenschaftliches Projekt selbstständig zu bearbeiten. In der Regel jedoch wird dabei die Front der Forschung nicht berührt oder überschritten. Dies ändert sich mit der Doktorarbeit, die den wesentlichen Teil der Promotion ausmacht. Promowierende erzielen in ihren Themengebiet fundamental neue Erkenntnisse. Oft sind die wesentlichen Arbeiten, die später mit einem Nobelpreis geehrt wurden, in dieser Phase entstanden. Es können aber auch Schwierigkeiten auftreten, die bei der Formulierung des Themas nicht zu erkennen waren. Dadurch erfordert die Doktorarbeit ein hohes Maß an Flexibilität und problemlösendem Denken. Es ist insbesondere diese professionelle Reife, die die Promotion für die Industrie attraktiv macht. Umgekehrt ermöglicht eine zügige Promotion eine schnelle und weitreichende berufliche Karriere. Darüber hinaus ist die Promotion Voraussetzung einer wissenschaftlichen Laufbahn im Hochschulbereich oder an Forschungsinstituten (z.B. der Max-Planck-Gesellschaft).

Die Promotion schließt in der Regel unmittelbar an ein mit dem Diplom- bzw. mit einem Master-Abschluss beendetes Studium an. In der Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften sind dies üblicherweise mathematisch-naturwissenschaftliche Abschlüsse. Die Details der Zulassung zur Promotion regelt die Promotionsordnung.

Informationen

Einzelheiten der Zulassung zur Promotion regelt die Promotionsordnung. Grundsätzlich jedoch sollte ein ordnungsgemäßes Studium der Naturwissenschaften (z.B. Physik, Mathematik oder Chemie) mit einer Regelstudienzeit von zehn Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule abgeschlossen worden sein. Als erfolgreicher Abschluss wird der Masterabschluss betrachtet.
Kandidaten mit ausländischen Abschlüssen sollten dem Promotionsausschuss ihre relevanten Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse und Diplomarbeiten (z.B. Master Thesis) in deutscher oder englischer Übersetzung) einreichen, damit dieser über die Zulassung bzw. über zusätzlich zu erbringende Leistungen entscheiden kann.

In der Regel wird das Thema der Doktorarbeit vorgegeben. Dies ist jedoch nicht zwingend! Beispielsweise kann auch eine eigene und anderenorts durchgeführte Forschung zum Thema der Doktorarbeit erklärt werden. Die Entscheidung darüber obliegt der betreuenden Personen sowie dem Promotionsausschuss. In der Regel dauern die Forschungsarbeiten, die durch das Thema festgelegt werden, zwischen zwei und vier Jahren.

Die Doktorarbeit oder Dissertation ist die schriftliche Niederlegung der wissenschaftlichen Ergebnisse. Sie umfasst erfahrungsgemäß zwischen hundert und hundertfünfzig Seiten. Über die Annahme der Dissertation wird auf der Grundlage von in der Regel zwei Gutachten entschieden.

Nach Abgabe und Begutachtung der Doktorarbeit findet eine mündliche Prüfung statt. Diese besteht in der Regel aus einem Vortrag zur Arbeit sowie aus einer Befragung durch die Prüfungskommission. Basierend auf der Bewertung der Doktorarbeit durch die Gutachter sowie der Prüfung durch die Kommission wird eine Gesamtzensur vergeben. Damit ist die Promotion abgeschlossen.

Details können in der Promotionsordnung nachgelesen werden.


Promotionsordnung

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