Neue Vorgaben für die Kenntlichmachung von KI-Nutzung in schriftlichen Arbeiten
Für schriftliche Prüfungsleistungen gelten neue Vorgaben zur Kenntlichmachung einer Nutzung von KI-Tools. Insbesondere bei der Abgabe von Abschlussarbeiten ist der Einsatz von KI entsprechend offenzulegen. In diesem Zusammenhang ist bei der Abgabe der Thesis zusätzlich eine angepasste Version der eidesstattlichen Versicherung einzureichen.
Das hierfür vorgesehene Formular findet ihr hier als pdf: Eidesstattliche Versicherung
Empfehlungen für Studierende und Lehrende
Ergänzend dazu hat die Universitätsverwaltung umfassende Leitlinien zur Nutzung und Kennzeichnung von KI-Tools veröffentlicht. Diese richten sich an Studierende und Lehrende und enthalten weiterführende Informationen, rechtliche Hinweise sowie Empfehlungen zum verantwortungsvollen Einsatz von KI-gestützten Werkzeugen.
Eine Übersicht aller relevanten Inhalte ist auf der Seite des UniService Digitalisierung Lehre zu finden: Empfehlungen für die KI-Nutzung