Prüfungen

Prüfungen

Der Erwerb der Kreditpunkte geschieht durch erfolgreiches Erbringen der Leistungen, die der Dozent am Beginn der Veranstaltung bekannt gibt. Gemäß LPO sind weiter eine Zwischenprüfung gem. der noch zu erlassenden Zwischenprüfungsordnung sowie die 1. Staatsprüfung abzulegen (s. § 8 der LPO)
Lehrerprüfungsordnung
Alternative Prüfungsform (§ 16 LPO) für GHRGe

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